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   BSG, 22.09.2016 - B 13 R 223/16 B   

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BSG, 22.09.2016 - B 13 R 223/16 B (https://dejure.org/2016,40624)
BSG, Entscheidung vom 22.09.2016 - B 13 R 223/16 B (https://dejure.org/2016,40624)
BSG, Entscheidung vom 22. September 2016 - B 13 R 223/16 B (https://dejure.org/2016,40624)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Gotha - S 27 R 5621/10
  • LSG Thüringen - L 3 R 1483/13
  • BSG, 22.09.2016 - B 13 R 223/16 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG, 22.09.2016 - B 13 R 223/16 B
    Angesichts dessen wäre für den Erfolg einer Gehörsrüge darzulegen gewesen, dass der Kläger seinerseits alles getan habe, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG Beschluss vom 24.9.2014 - B 9 SB 11/14 B - Juris RdNr 5; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6).
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 22.09.2016 - B 13 R 223/16 B
    Angesichts dessen wäre für den Erfolg einer Gehörsrüge darzulegen gewesen, dass der Kläger seinerseits alles getan habe, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG Beschluss vom 24.9.2014 - B 9 SB 11/14 B - Juris RdNr 5; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6).
  • BSG, 24.09.2014 - B 9 SB 11/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 22.09.2016 - B 13 R 223/16 B
    Angesichts dessen wäre für den Erfolg einer Gehörsrüge darzulegen gewesen, dass der Kläger seinerseits alles getan habe, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG Beschluss vom 24.9.2014 - B 9 SB 11/14 B - Juris RdNr 5; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6).
  • BSG, 23.10.2013 - B 13 R 320/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensverstoß - Gehörsrüge - Durchführung einer

    Auszug aus BSG, 22.09.2016 - B 13 R 223/16 B
    Denn die besonderen gesetzlichen Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge dürfen nicht durch ein Ausweichen auf oder durch eine Wiederholung als Gehörsrüge umgangen werden (BSG Beschluss vom 23.10.2013 - B 13 R 320/13 B - Juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 22.09.2016 - B 13 R 223/16 B
    5 Soweit - wie hier - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt wird, muss die Beschwerdebegründung folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren prozessordnungsgerechten Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zu weiterer Sachaufklärung hätten drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).
  • BSG, 29.12.2015 - B 9 V 62/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen - grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BSG, 22.09.2016 - B 13 R 223/16 B
    Aufgrund dieser für sich allein tragenden Alternativbegründung des Berufungsgerichts hätte der Kläger für das "Beruhen" aufzeigen müssen, zu welchem konkreten Zeitpunkt sich der Eintritt des Versicherungsfalls durch die erneute Begutachtung voraussichtlich würde erweisen lassen und dass insoweit - unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des LSG - die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien (vgl BSG Beschluss vom 29.12.2015 - B 9 V 62/15 B - RdNr 11).
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